Häufig gestellte Fragen

1. Was sind die Vorteile von Selbstzahlern bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie?

a) Die Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden) absolut anonym.
b) Die Behandlung ist nicht reglementiert. Es sind keine Anträge und Genehmigungen notwendig.
c) Es können Verfahren angewendet werden, die weit über die Kassenleistungen hinausgehen.
d) Termine sind ohne lange Wartezeiten nach Dringlichkeit möglich und flexibel einzurichten.

2. Wann übernehmen Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) Behandlungskosten eines Heilpraktikers für Psychotherapie?

Eine Übernahme der Kosten durch die GKV erfolgt nur im Ausnahmefall. Diese Ausnahmefälle regelt das Sozialgesetzbuch. Danach müssen die GVK die Kosten übernehmen, wenn kein Therapeut nach Psychotherapeutengesetz einen freien Therapieplatz zur Verfügung stellen kann, dies aber dringend geboten ist.

3. Welche Nachteile können sich ergeben, wenn die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung durch eine GKV erstattet und nicht selbst gezahlt werden?

Versicherungen erkundigen sich bei Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach der eventuellen Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen. Wurden solche Leistungen über die GKV in Anspruch genommen, ist der Abschluss derartiger Versicherungen nicht oder nur zu höheren Tarifen möglich. Selbstzahler haben damit keine Probleme, weil dies nicht bei ihrer GKV registriert ist.

Auch dem Wechsel in eine Private Krankenversicherung kann die erfolgte Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen durch die GKV entgegenstehen.

In einigen Teilen Deutschlands kann zudem eine Verbeamtung abgelehnt werden.

4. Übernehmen Private Krankenversicherungen (PKV) Behandlungskosten eines Heilpraktikers für Psychotherapie?

Im Bereich der Psychotherapie gibt es bei den PKV eventuell Einschränkungen zur Erstattung von Behandlungen. Hier ist jeweils eine individuelle Rückkopplung mit der PKV notwendig. Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde.