AGB

§ 1 – Anwendungsbereich der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie Ute Christoph (im Folgenden HP Psychotherapie) und dem Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der HP Psychotherapie annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an diese wendet.

c) Die HP Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden geht, die die HP Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung nicht behandeln kann oder darf. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch der HP Psychotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 2 – Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Die HP Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Klienten anwendet.

§ 3 – Mitwirkung des Klienten
Der Klient ist verpflichtet, die für die Anamnese und Diagnose erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß und lückenlos zu erteilen, anderenfalls ist die HP Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

§ 4 – Honorierung der Heilpraktikerin
a) Die HP Psychotherapie hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird. Das Honorar ist unmittelbar nach jeder Sitzung in bar oder einmal monatlich gegen Rechnung zu entrichten. Diese Rechnung enthält keinerlei Aussagen über die Art oder den Umfang einer Erkrankung.

b) Wünscht der Klient aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine detaillierte Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierung erfordert, so ist diese kostenpflichtig. Kostenpflichtig sind ebenfalls Atteste und Stellungnahmen.

c) Wird ein vereinbarter Termin seitens des Klienten nicht 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, wird von der HP Psychotherapie eine Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.

§ 5 – Honorarerstattung durch Dritte
a) In der Regel werden die anfallenden Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Entsprechende Sonderregelungen sind von dem Klienten mit seiner Krankenversicherung selbst zu klären. Bis zu einer eindeutigen Klärung bleibt § 4 davon unberührt.

b) Eine Kostenübernahme von privaten Krankenversicherungen oder Zusatztarifen zur Krankenversicherung ist vom Klienten im Vorfeld zu klären. Bis zu einer eindeutigen Zusage des Versicherers bleibt § 4 davon unberührt.

§ 6 – Vertraulichkeit der Behandlung
Die HP Psychotherapie behandelt die Daten des Klienten absolut vertraulich und erteilt Auskünfte bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten.

§ 7 – Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die psychotherapeutische Arbeit unerlässlich. Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

§ 9 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt.